Allgemeine Teilnahmebedingungen und Belehrungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Dokument verwendet aus Gründen der besseren Lesbarkeit eine geschlechtsneutrale Sprache. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Alle Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
1.2. Lorenz Gnaser, Am Lüßfeld 9, 2222 Kollnbrunn, Österreich (nachfolgend “der Auftragnehmer”) ist spezialisiert auf Schießtraining. Der Auftragnehmer bietet Beratung, Kurse und Trainings (nachfolgend “Einheiten”) mit Schwerpunkt auf Einführung in den Schießsport.
1.3. Alle Lehrinhalte und Demonstrationen in den Kurs-/Trainingseinheiten sind als Empfehlungen zu verstehen. Die Umsetzung erfolgt durch die Kunden auf eigenes Risiko.
1.4. Kunden müssen sich strikt an die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Schießanlage halten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehlverhalten der Kunden. Die Benutzungsordnung wird vor Betreten der Anlage zur Kenntnis gebracht und muss unterschrieben werden.
1.5. Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ab 16 Jahren ist eine Teilnahme mit elterlicher Begleitung und Einwilligung möglich.
1.6. Teilnehmer dürfen kein aufrechtes Waffenverbot (in- oder ausländisch) haben.
1.7. Alle Waffen, Ausrüstung und Munition bleiben im Besitz des Auftragnehmers. Die Mitnahme unbenutzter Munition ist nicht erlaubt.
1.8. Die Verwendung selbst mitgebrachter Munition ist nicht gestattet.
1.9. Alle Teilnehmer müssen vor dem praktischen Schießen an einer Sicherheitsunterweisung teilnehmen, auch bei Vorerfahrung oder Besitz waffenrechtlicher Dokumente.
2. Ausschluss und vorzeitiges Ende der Einheit
2.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Trainingseinheit jederzeit aus berechtigten Gründen zu beenden oder nicht zu beginnen.
2.2. Berechtigte Gründe umfassen:
- Grobe oder mehrmalige Sicherheitsverstöße
- Nicht volle geistige Handlungsfähigkeit
- Übermüdung
- Beeinträchtigung durch berauschende Substanzen oder Drogen
- Alkoholisierung
- Unangemessenes Verhalten
- Unangemessene Bekleidung
- Nichteinhaltung der Benutzungsordnung
2.3. Der Betreiber der Schießstätte kann die Nutzung der Anlage gemäß eigener Schießstandordnung untersagen.
2.4. Teilnehmer können die Einheit jederzeit beenden oder einzelne praktische Inhalte auslassen. Die Kosten für den gebuchten Umfang bleiben bestehen.
3. Haftungsausschluss und eigenes Risiko
3.1. Der Auftragnehmer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.
3.2. Teilnehmer erkennen an, dass trotz ordnungsgemäßer Handhabung Verletzungsrisiken bestehen. Dieses Risiko trägt jeder Teilnehmer selbst.
3.3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in Kenntnis der Risiken des Schießsports.
3.4. Teilnehmer haften selbst für verursachte Schäden und Verletzungen während der Einheit.
3.5. Bei persönlichen Sicherheitsbedenken können Teilnehmer um Anpassung der praktischen Inhalte bitten. Der Auftragnehmer kann einer Änderung zustimmen.
4. Einverständniserklärung zur Verwendung von Foto- und Videomaterial
4.1. Teilnehmer stimmen Bildaufnahmen ihrer Person ausdrücklich und unentgeltlich zu.
4.2. Die Aufnahmen dürfen für folgende Zwecke verwendet werden:
- Schulungszwecke
- Pressezwecke
- Bewerbungen
- Dokumentationen
- Berichterstattungen
- Veröffentlichung in Print- und elektronischen Medien (Website, Instagram, Facebook, YouTube, etc.)
4.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nutzung des Materials durch Dritte ohne Wissen der Betroffenen, insbesondere für das Herunterladen und Kopieren von Fotos und Videos.
5. Sicherheitsbestimmungen
5.1. Die Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Schießstätte sind unbedingt einzuhalten.
5.2. Grundlegende Sicherheitsbestimmungen:
- Schutzbrille und Gehörschutz sind im Schießbereich von allen Anwesenden zu tragen
- Jede Waffe ist stets als geladen zu betrachten
- Der Lauf darf nie auf Menschen oder in deren Richtung gerichtet werden
- Die Mündung muss stets in eine sichere Richtung (Kugelfang) zeigen
- Der Abzugsfinger darf erst bei aufgebauter Visierung und Schussbereitschaft an den Abzug gelegt werden
- Keine Handhabung von Waffen oder Munition ohne direkte Aufsicht eines Instruktors
- Die Feuerlinie darf von anderen Teilnehmern und Zuschauern nicht überschritten werden
6. Datenschutzerklärung
6.1. Teilnehmer stimmen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für statistische Zwecke zu. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen und zum Schutz der zur Verfügung gestellten Informationen (Name, Geburtsdatum, Adresse, etc.) vor unbefugten Dritten.